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Freitag, 23. Mai 2014

Urteil - Das Recht am eigenen Bild


Ein kleiner Aufschrei war es schon. Der Expartner ist laut Gerichtsbeschluss verpflichtet -"Intime" Bilder des Partners nach beendigung der Beziehung zu löschen. Dafür gibt es jetzt ein richterliches urteil. 


Beziehungsaus = Bilderaus

Millionen von (Handy)bildern existieren auf Festplatten, Clouds, und anderen Speichermedien. Ist die Beziehung beendet, will man sicher gehen das der Expartner keinen Unsinn mit ehemaligen intimen Bildern mehr machen kann. Das befürworten auch die meisten Deutschen. Generell hat man ein Recht auf das eigene Bild. Will heissen, ohne Zustimmung, keine Veröffentlichung. Die Zustimmung selbst kann natürlich jederzeit wiederrufen werden, und hat nicht mit dem Urheberrecht zu tun, das unübertragbar beim Fotografen liegt.

Soweit so gut. Und in der Praxis? Die Entscheidung den oder die Ex zu verpflichten intimes Bildmaterial zu löschen wird wohl gar nicht zu kontrollieren sein. Aber vermutlich geht es darum auch nicht. Sondern eher um eine rechtliche Handhabe, das wenn etwas veröffentlicht wird...

Wenn dies geschieht, gibt es auch hier zahlreiche (anonyme) Möglichkeiten. Letztendlich muss bewiesen werden das der oder die Exfreund(in) das Material nicht gelöscht, sondern auch noch verbreitet hat. Was mit dem Bildern vor dem Löschzwang geschah wird wohl fraglich bleiben. Welcher Partner hat Kopien, wird das neue Gesetz für die Rache zweckentfremdet, und ab wann redet man eigentlich von "Intim" Wo fängt der Kuss an, und hört das Nacktbild auf ?

Im Zeitalter von Iphone und Ipad war es noch nie so einfach Momente in guter Qualität festzuhalten. Bilder werden übers Netz verschickt, gepostet, gespeichert, hoch und runtergeladen. Selbst bei einer Löschung durch den ehemaligen Lebensgefährten kann man nie sicher sein wo noch eine Kopie sein kann.

Vielleicht ist Fairness kein verkehrtes Wort. Vielleicht kann man miteinander reden, und fragen was Ok ist, und was man besser nicht mehr sehen will. Und vielleicht lässt sich das auch kurz schriftlich fixieren, so das beide Seiten ein sicheres Gefühl haben. Und wenn es nicht im guten auseinander ging, sollte man vielleicht eh nicht den allergrößten Wert darauf legen, die Bilder zu erhalten.


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